Seite: Edelstahl

Edelstahl ist ein Sammelbegriff für die Stahlsorten, die in einer besonderen Verfahrensweise (Sekundärmetallurgie) erschmolzen wurden, hohen Reinheitsgrad besitzen und gleichmäßig auf die vorgesehene Wärmebehandlung reagieren.
Nach den Hauptgüteklassen gemäß DIN EN 10020 findet man Edelstähle als Untergruppe der unlegierten Stähle (Stahlgruppennummern 10-18) und als Untergruppe der legierten Stähle (Stahlgruppennummern 20-89).

Entsprechend ihrem Einsatzzweck unterteilt man:

a) die den unlegierten Stählen zugeordneten in Stähle mit besonderen physikalischen Eigenschaften, Bau-, Maschinenbau-, Behälterstähle, die nach Kohlenstoffgehalt oder besonderen Anforderungen weiter klassifiziert werden, sowie Werkzeugstähle;

b) die den legierten Stählen zugeordneten in Werkzeugstähle, verschiedene Stähle, hitzebeständige und hochwarmfeste Stähle, Bau-, Maschinenbau- und Behälterstähle.

Die Schnellarbeitsstähle sind jetzt den verschiedenen Hauptgüteklassen untergeordnet.
Eine Sonderstellung unter den legierten Stählen nehmen die nichtrostenden Stähle ein.

Edelstahl (nach DIN EN 10020) ist eine Bezeichnung für legierte oder unlegierte Stähle mit besonderem Reinheitsgrad, zum Beispiel Stähle, deren Schwefel- und Phosphorgehalt (sog. Eisenbegleiter) 0,025 % nicht übersteigt. Häufig sind danach weitere Wärmebehandlungen (z. B. Vergüten) vorgesehen.

Die alleinige Begriffsdefinition, ein Edelstahl sei ein „chemisch besonders reiner“, „rostfreier“ oder „nichtrostender“ Stahl, ist ungenau bzw. falsch.
Ein Edelstahl muss nicht zwangsläufig den Anforderungen eines nichtrostenden Stahls entsprechen.
Trotzdem werden im Alltag häufig nur rostfreie Stähle als Edelstähle bezeichnet. Ebenso muss ein rostfreier Stahl nicht unbedingt auch ein Edelstahl sein. Der Legierungsbestandteil-Anteil der verschiedenen Sorten Edelstahl (niedrig- oder hochlegiert) ist jedoch genauestens definiert.



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