Im Oktober und November 2017 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 43, S. 782, und GMBl. Nr. 50, S. 919) die in der Tabelle angegebenen Änderungen und Neuaufnahmen als Ergänzung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gegeben. Im Dezember 2017 wurden einige Einträge, u. a. Indium und seine Verbindungen, in einer vorläufigen Berichtigung angepasst. Ferner wurden der Abschnitt 2.9 und die Erläuterungen der TRGS 900 überarbeitet: 2.9 Anwendung und Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische
Ferri Eisenkind
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