Die Tatsache, dass Gefährdungen durch künstliche UV-Strahlung bei der Arbeit bestehen, war auch schon vor der gesetzlichen Regelung 2006 bekannt (FISCHER-1985). Für einige Schweißverfahren wurden so z.B. in Abhängigkeit vom Schweißstrom oder vom verwendeten Werkstoff entsprechende persönliche und technische Schutzmaßnahmen empfohlen (HÖLSKEN-1975).
Quelle (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Ferri Eisenkind
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