Die Schweißaufsicht liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers, eine staatliche Überwachung findet nicht statt. Jeder Hersteller hat mindestens eine verantwortliche Schweißaufsichtsperson zu benennen. Die Aufgaben können aber auch auf mehrere Personen verteilt werden, dann ist jedoch eine genaue Aufgabenabgrenzung in der Arbeitsbeschreibung erforderlich. Auch eine Untervergabe der Schweißaufsicht an einen Drittanbieter außerhalb des Unternehmens ist zulässig, die grundsätzliche Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen der EN ISO 14731 bleibt aber stets beim Hersteller
Die angehängte PDF-Datei klärt über Aufgaben, Aufgabenverteilung und Aufgabenzuordnung, sowie über Haftungskonsequenzen auf.
Quelle (Dr. Christoph Maier / Rechtsanwalt)
Ferri Eisenkind
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