ich bin selbstständiger Schweißer und in der Handwerkskammer eingetragen im Bereich "Behälter.- Apperatebau" und gehöre somit zu den zulassungsfreien Unternehmen. Hauptsächlich bin ich im Bereich "Rohrleitungsbau" tätig.
Folgendes Problem:
Ich bekam ein Schreiben von der Handwerkskammer, bei der ich auch Mitglied bin, dass sie den anonymen Hinweis bekommen haben, ich würde Geländer ohne Zulassung bzw. Eintragung als Metallbaubetrieb (was bei mir nich möglich ist, da kein Meister) anfertigen würde, was teilweise auch stimmt. Jedoch habe ich die Geländer lediglich bei mir in meiner Werkstatt nach Vorgaben, sprich Zeichnung und Schweißanweisung eines Schweißfachingineurs des Auftraggebers angefertig, auch das Material wurde mir von einer gestellt.
Jetzt würde ich gerne wissen ob das ganze so erlaubt ist oder ich mit einer Strafe rechnen muss ?